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Fahrzeug mieten
fredS | autoErleben
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Allgemeine Geschäftsbedingung (Stand: 01.05.2022) fredS | autoErleben, Inh. F. Schwerin, Schmiederedder 1, 24251 Osdorf

  1. Zustandekommen, Überlassung und Stornierung des Vertrages
  2. Der Mietvertrag kommt durch Reservierung über das Internet sowie telefonische oder persönliche Bestellung in einer der Niederlassungen von fredS | autoErleben, die vom Vermieter schriftlich oder in Textform bestätigt werden muss, zustande.
  3. Eine Stornierung ist eingeschränkt möglich und wird mit 20% des Mietpreises bei Stornierungen mit mehr als 2 Wochen Vorlauf. Eine Stornierung ab 14 Tagen vor der Anmietung ist nicht mehr möglich. Soweit der Miettermin ohne Zusatzkosten auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird, bedarf dies der schriftlichen Vereinbarung.
  4. Mieter können eine oder mehrere Personen sein. Im Mietvertrag sind diese ausdrücklich als Mieter zu bezeichnen.
  5. Die Überlassung des Mietwagens an einen weiteren Lenker (als weiterer Mieter) ist gegen Gebühr möglich. Diese Person ist namentlich im Vertrag zu nennen und muss sich bei Anmietung ausweisen. Berechtigt sind ausschließlich Lenker, die im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis sind und alle vom Vermieter vorgegebenen Auflagen erfüllen. Diese Sondervereinbarung bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters, soweit der weitere Lenker nicht Mieter im Vertrag aufgeführt ist. Vorbehaltlich der genannten Regelung ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietwagen entgeltlich oder leihweise an eine dritte Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung. Bei Verstoß verfällt der Versicherungsschutz und damit einhergehende Schäden sind vom Mieter zu tragen.
  6. Nebenabreden, die über den Vertrag und diese Bedingungen hinausgehen, bestehen nicht, es sei denn sie sind schriftlich vereinbart worden. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift verbindlich, dass er zur Zahlung des aus dem Mietvertrag ausgewiesenen Betrags fähig ist.

 

  1. Mietgegenstand, Nutzung und Rückgabe
  2. Mit Unterschrift unter dem Mietvertrag erkennt der Mieter an, dass er den Mietwagen mit vollständiger Ausrüstung einschließlich Reserverad (oder Pannenset), Werkzeug, Verbandkasten und Radiogerät sowie ohne äußerlich erkennbare Beschädigungen übernommen hat. Das Fahrzeug wird bei Übergabe auf eventuelle Vorschäden untersucht und diese werden auf einem Formblatt vermerkt und vom Vermieter durch seine Unterschrift bestätigt.
  3. Mit der Unterschrift erkennt der Mieter außerdem an, dass ihm sämtliche Fahrzeugpapiere und sonstige amtliche Dokumente bei der Übergabe ordnungsgemäß

ausgehändigt worden sind. Diese sind nach Beendigung des Mietvertrages ohne Aufforderung an den Vermieter zurückzugeben. Im Falle des Verlustes ist der Mieter verpflichtet, den zur Wiederbeschaffung erforderlichen Preis inkl. Einer Verwaltungskostenpauschale von 50,-€ brutto zu erstatten. Der Vermieter ist berechtigt, bei der Rückgabe, die Kaution um den für die Wiederbeschaffung notwendigen Betrag zu kürzen.

  1. Das Fahrzeug wird dem Mieter immer mit vollem Tank übergeben und ist vor Rückgabe mit dem dafür vorgesehenen Kraftstoff voll zu betanken. Die genaue

Spezifikation des Kraftstoffs ist im Mietvertrag sowie im Tankdeckel des Fahrzeugs vermerkt. Kraftstoffkosten während der Vertragsdauer sind vom Mieter zu zahlen.

Soll ein Fahrzeug nicht voll betankt zurückgegeben werden, so werden die notwendigen Kraftstoffkosten mit der Kaution zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 30,-€ brutto in Verrechnung gebracht.

  1. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug ohne jegliche Alkohol- oder Drogenbeeinflussung zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen hält der Mieter den Vermieter haftungsfrei.
  2. Die Nutzung des Fahrzeuges im Rahmen von Motorsportveranstaltungen oder sonstigen Rennen oder Wettkämpfen ist strengstens untersagt.
  3. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass die abgegebenen Erklärungen, auch jene in Vollmacht für berechtigte Lenker (weiterer Mieter) abgegebenen Erklärungen, gegen ihn bzw. die berechtigten Lenker wirken.

 

III. Dauer der Anmietung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Mietzeit wird gemäß Vereinbarung zwischen dem Vermieter und Mieter im Mietvertrag ausdrücklich definiert. Als Tagesmiete gilt immer ein der Zeitraum von 24 Stunden, ab vereinbarter Uhrzeit.
  2. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist mit dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietdauer zu vereinbaren. Bei stattgegebener Verlängerung des Mietvertrages bleiben sämtliche Vereinbarungen des ursprünglichen Mietvertrages weiterhin vereinbart.

Mietvertragsverlängerungen von mehr als einem Tag (24 Stunden) müssen vom Mieter mit einer Mietvorauszahlung von mindestens 50% des vereinbarten Zusatzbetrags abgesichert werden.

Sofern die Verlängerung durch den Vermieter nicht gestattet wird, verliert der Mieter, ab dem Zeitpunkt des Ablaufs des im Mietvertrag vereinbarten Endes der Mietdauer, automatisch sämtliche im Mietvertrag definierten Rechte insbesondere die vom Vermieter zugesagte Haftungsbeschränkung des Mieters (Versicherungsschutz).

  1. Bei Rückgabe des Mietwagens, ist für den zusätzlichen Zeitraum dennoch der gemäß Preisliste gültige Mietpreis zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr i.H.v. 75,-€ brutto/Tag zu zahlen um eventuelle ausgefallenen Einnahmen durch Anschlussvermietungen zu kompensieren. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.
  2. Sollte der Mieter nicht spätestens 24 Stunden nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums das Fahrzeug an der Niederlassung von fredS | autoErleben in 24251 Osdorf abgeben bzw. eine Verlängerung des Mietzeitraums nicht angezeigt haben, wird umgehend eine Strafanzeige erstattet. Auf die damit verbundenen Konsequenzen wird hingewiesen.
  3. Der Mietpreis sowie der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis ist zu 100% im Voraus zu entrichten. Dies gilt auch bei vereinbarter Verlängerung der Mietdauer.
  4. Das Fahrzeug ist nach Beendigung des Mietvertrages/Mietzeitraums grundsätzlich an der gleichen Vermietstation abzugeben, wo es auch übernommen wurde.

Ausnahmen bilden gesonderte Vereinbarungen, wie z.B. Hol- und Bring Services. Sofern das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten zurückgegeben wird, haftet der Mieter für die im Zeitraum bis zur Öffnung des Geschäfts angefallenen Schäden am Fahrzeug in Höhe der Selbstbeteiligung im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung.

  1. Falls der Mieter den Mietwagen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übernimmt, ist er verpflichtet, dem Vermieter den Ausfallschaden gemäß folgender Berechnung zu ersetzen: Tagesgrundpreis * Anzahl der gebuchten Tage (gemäß vereinbarter Mietdauer).
  2. Der Vermieter hat jederzeit die Möglichkeit, gegen Erstattung des vollen Anmietpreises, die Reservierung zu stornieren. Eine etwaige, höherpreisige Alternativanmietung seitens des Mieters wird in keinem Fall vom Vermieter ausgeglichen.

 

  1. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu führen und zu überwachen/prüfen. Hierzu zählen z.B. das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf seine Verkehrssicherheit zu überprüfen, permanente Überwachung von Kontroll- und Warnlampen im Display und die Einleitung notwendiger Maßnahmen sowie die Einhaltung der für das Fahrzeug im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung genannten Daten, wie z.B die maximale Belastung des Fahrzeuges (Personenzahl, Zuladung), Kraftstoffsorte.

Bei Abstellen des Fahrzeuges ist unbedingt auf die ordentliche Sicherung gegen Diebstahl und Einbruch zu achten.

Der angemietete Mietwagen ist in der Regel ein Gebrauchtwagen. Aus diesem Grunde hat der Mieter im Falle eines Ausfalls bzw. Defekts keine Rechte Regressansprüche in irgendeiner Form an den Vermieter zu richten. Dem Mieter ist es nicht gestattet anderweitig ein Fahrzeug im Namen des Vermieters anzumieten. Der Vermieter ist bei Auftreten von Störungen aller Art unverzüglich zu unterrichten. Die Schadensbeseitigung darf nur mit erteilter Genehmigung des Vermieters erfolgen. Die Genehmigung des Vermieters ist nicht zwingend erforderlich, sofern dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als 50,- € brutto betragen.

Die Erstattung erfolgt nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen nur bei Vorlage eine Quittung über die vom Mieter verauslagten Kosten und bei Nachweis über das Nichtverschulden der Schäden oder Störungen bzw. das bereits bei Anmietung die Verkehrsunsicherheit gegeben war.

 

  1. Schäden durch Unfall
  2. Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im öffentlichen und privaten Verkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Mietwagen zur Folge hat, unabhängig davon ob an dem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist oder nicht.
  3. Die Pflichten des Mieters bei jedem Unfallschaden:
  4. a) Verständigung der Polizei und warten an der Unfallstelle oder in einem sicheren Bereich in der unmittelbaren Nähe des Unfallortes.
  5. b) Feststellung der Daten aller Unfallbeteiligten und Zeugen, wie Namen und Anschriften, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten.
  6. c) Unfallprotokoll mit Angabe des Unfallortes, der Unfallzeit, des Unfallherganges einschließlich einer Skizze, ggf. aus dem Gedächtnis. Dieses ist unbedingt der Polizei und dem Vermieter zu übergeben
  7. Der Mieter ist nicht berechtigt, ein Schuldanerkenntnis jedweder Form abzugeben, oder der Regulierung durch die Haftpflichtversicherung des Mietwagens in Form von Zugeständnissen oder Zahlungen vorzugreifen.
  8. Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, den Vermieter sofort telefonisch (+49 4346/9292-105), notfalls via eMail (info@sands-rentals.de) oder Fax (+49 4346/9292-

106), von einem Unfall zu verständigen.

  1. Im Rahmen der Rückgabe des Mietwagens sind im Übergabeprotokoll alle Schäden, Betriebsstörungen und/oder Unfallschäden anzugeben; auch im Falle der zwischenzeitlichen Behebung.

 

  1. Haftung des Mieters und Vermieters
  2. Überlässt der Mieter den Mietwagen, ohne Vereinbarung mit dem Vermieter, an eine nicht aufgeführte dritte Person, so haften der Mieter und der Dritte im Falle einer Beschädigung des Mietwagens als Gesamtschuldner unbeschränkt
  3. Die Haftung des Mieters und berechtigten Lenkers (weiteren Mieters) in sonstigen Fällen beläuft sich je Schadensfall auf die Höhe der im Mietvertrag definierten Selbstbeteiligung, sofern der Vermieter von einem Dritten oder Versicherungsträger Ersatz erhält.
  4. Die vereinbarte Haftungsreduzierung bezieht sich ausschließlich auf Schäden am Mietfahrzeug und nicht auf eventuell anfallende Schadennebenkosten.
  5. Eine Haftungsbeschränkung greift exemplarisch nicht,
  6. a) in allen Fällen, in denen ein Schaden vorsätzlich durch den Mieter sowie berechtigen Lenker verursacht wird, sowie darüber hinaus
  7. b) beim Führen des Kraftfahrzeuges durch den Lenker (weiteren Mieter) bei jeglicher Alkohol- oder Drogenbeeinflussung,
  8. c) bei Verletzung der in dieser Vereinbarung genannten Pflichten des Mieters. Dies gilt insbesondere bei Verlassen der Unfallstelle bzw. bei vertragswidrigem Nichthinzuziehen der Polizei, auch wenn andere Personen oder Fahrzeuge an dem Unfall nicht beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden, sondern lediglich Schaden am Mietwagen entstanden ist.

Eine Ausnahme gilt, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls hat. Der Vermieter ist dennoch immer über den Schaden zu informieren.

  1. d) wenn der Mieter und/oder berechtigte Lenker (weiterer Mieter) nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder diese ggf. während des Mietzeitraums verliert oder ggf. erforderliche Auflagen nicht erfüllt.
  2. e) wenn das Fahrzeug verkehrswidrig oder für sportliche Wettkämpfe genutzt wurde.

 

  1. Sonderregelung für vermietete LKW

Die vereinbarte Haftungsreduzierung gilt nicht für Schäden an Aufbauten, die durch Ladung, unzureichende Ladungssicherung oder Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe bzw. -breite entstehen, ebenso für Schäden an den Fahrzeugaufbauten.

 

VII. Umfang des zu leistenden Schadenersatzes

Im Falle der Haftung haben Mieter und berechtigte Lenker (weitere Mieter) folgende Schäden als Gesamtschuldner zu ersetzen:

  1. a) Kosten eines Sachverständigengutachtens nebst Reparaturkosten und ggf. Wertminderung
  2. b) bei Totalschäden den um den Restwert geminderten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  3. c) entstehenden Mietausfall auf Basis der Tagessätze gemäß der aktuell gültigen Preisliste
  4. d) Kosten der Fahrbereitmachung, Bergung und Rückführung

 

VII. Haftung bei Diebstahl des Fahrzeuges

Soweit kein Versicherungsträger eintritt, haftet der Mieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit voll, anderenfalls in Höhe der vertraglichen Selbstbeteiligung.

 

VIII. Verlust und Beschädigung von Zubehör (Spanngurte, Umzugskartons)

Berechnet wird der Wiederbeschaffungspreis der Sache. Dieser kann durch Vorlage der Einkaufsrechnung nachgewiesen werden.

 

  1. Haftung des Vermieters

Sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters vorliegt, sind Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, egal aus welchem Grunde, ausgeschlossen.

 

  1. Widerrufsbelehrung im Fahrzeugfernabsatz

Widerrufsbelehrung

Wurde dieser Vertrag unter ausschließlicher Verwendung eines Fernkommunikationsmittels geschlossen (etwa per Telefon, Fax, E-Mail o.ä.) steht Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu:

Ausschluss des Widerrufsrechts

Dieses Recht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (gem. § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Ferner wird das Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Ware gewerblich erstanden wird.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, aber frühestens mit Übergabe der Kaufsache. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an den Verkäufer. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu stellen wir Ihnen ein Muster-Widerrufsformular nachfolgend an diese Bedingungen zur Verfügung. Dieses können Sie verwenden, müssen es aber nicht. Der Widerruf ist zu richten an:

 

fredS | autoErleben, Inh. F. Schwerin, Schmiederedder 1, 24251 Osdorf

Email: fred@fredsauto.de

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung der Sache auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über eine Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Hinblick auf das hier kaufgegenständliche Kraftfahrzeug entspricht das einer Probefahrt mit einem Kurzzeitkennzeichen, die wir Ihnen hiermit für den Zeitpunkt vor Übergabe ausdrücklich anbieten. Die Entwertung durch eine Zulassung und/oder durch eine über die Prüfung hinausgehende Ingebrauchnahme sowie alle weiteren Umstände die den Wert der Sache beeinträchtigen, sind somit im Falle eines wirksamen Widerrufs von Ihnen zu erstatten. Dieses gilt ebenso für erhaltene Kundendienstleistungen sowie Garantien. Im Falle eines wirksamen Widerrufs haben Sie die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Rücksendekosten trägt der Käufer. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

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Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgende Angaben aus und senden Sie diese zurück.

An:                                  s and s rentals, Inh. F. Schwerin, Schmiederedder 1, 24251 Osdorf

Email: fred@fredsauto.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware (*) _____________________________________

bestellt am (*)_____________________________________

erhalten am (*)_____________________________________

Name des/der Verbraucher(s) _____________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) _________________________________

Datum _____________________________________

Ergänzende Frage:

Grund des Widerrufs (Bitte angeben): _____________________________________________

 

  1. Kenntnis von der Widerrufsbelehrung

O     Der Vertrag wurde am _______________ in den Geschäftsräumen des Verkäufers geschlossen.

 

        _______________________________________

        Unterschrift Auftraggeber

O     Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular habe ich am ______________ vom Verkäufer persönlich in Papierform erhalten.

 

        ______________________________________

        Unterschrift Auftraggeber

 

XII. Salvatorische Klausel

Eventuelle Nichtigkeiten einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinflussen die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel, soweit der Mieter kein Verbraucher ist.